Bundesweite Erstprüfung elektrischer Anlagen zu fairen Preisen!

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Erstprüfung elektrischer Anlagen nach DIN VDE 0100-600 – Prüfung vor Inbetriebnahme

Häufig wird die erste DGUV V3 Elektroprüfung, die direkt vor Ort durchgeführt wird, als Erstprüfung bezeichnet – dies ist aber falsch. Die Erstprüfung von Geräten erfolgt meistens direkt bereits beim Hersteller oder Errichter und wird bei der Installation am vorgesehenen Standort vor der ersten Inbetriebnahme fortgesetzt. Bei Maschinen und Anlagen wird die Erstprüfung i.d.R. von Installations- oder Errichtungsbetrieben durchgeführt, da diese oft aus verschiedenen Komponenten bestehen. Die dabei erstellten Erstprüfprotokollen sollten als Nachweis und Hilfestellung für die nächste Elektroprüfung dienen. Das CE-Zeichen gibt keinen Hinweis auf die Erstprüfung, sondern weisst lediglich darauf hin, dass das Produkt für den europäischen Markt erlaubt und tauglich ist.  Im Anschluss an die Erstprüfung wird eine Gefährdungsbeurteilung erstellt, in der die Fristen für die folgenden Wiederholungsprüfungen aufgeführt sind.

Bundesweite Erstprüfung elektrischer Anlagen zu fairen Preisen!

Die DIN VDE 0100-600:2017-06 beginnt mit den normativen Anforderungen bezüglich der Erstprüfung elektrischer Anlagen durch

  • Besichtigen,
  • Erproben
  • Messen

Unternehmen haben dafür zu sorgen, dass die elektrischen Anlagen und Betriebsmittel auf ihren ordnungsgemäßen Zustand geprüft werden

  • vor der ersten Inbetriebnahme und nach einer Änderung oder Instandsetzung vor der Wiederinbetriebnahme durch eine Elektrofachkraft oder unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft und
  • in bestimmten Zeitabständen.

Die Fristen sind so zu bemessen, dass entstehende Mängel, mit denen gerechnet werden muss, rechtzeitig festgestellt werden.

  • Bei der Prüfung sind die sich hierauf beziehenden elektrotechnischen Regeln zu beachten.
  • Auf Verlangen der Berufsgenossenschaft ist ein Prüfbuch mit bestimmten Eintragungen zu führen.
  • Die Prüfung vor der ersten Inbetriebnahme nach Absatz 1 ist nicht erforderlich, wenn dem Unternehmer vom Hersteller oder Errichter bestätigt wird, dass die elektrischen Anlagen und Betriebsmittel den Bestimmungen dieser Unfallverhütungsvorschrift entsprechend beschaffen sind. DA

Deutschlandweite Erstprüfung elektrischer Anlagen und Betriebsmittel – Prüfung vor der Inbetriebnahme bzw. nach einer Änderung oder Instandsetzung

16 Prüfpunkte beim Besichtigen
Es gibt 16 konkrete Anforderungen für den Umfang der Überprüfung beim Besichtigen. Beim Besichtigen ist – soweit zutreffend – folgendes zu prüfen:

  • Schutzmaßnahme gegen elektrischen Schlag
  • Vorhandensein von Brandabschottungen und anderen Vorkehrungen gegen die Ausbreitung von Feuer sowie Maßnahmen zum Schutz gegen thermische Einflüsse
  • Auswahl der Kabel, Leitungen und Stromschienen hinsichtlich Strombelastbarkeit und Spannungsfall
  • Auswahl, Einstellung, Selektivität und Koordinierung von Schutz- und Überwachungsgeräten
  • Auswahl, Anordnung und Errichtung von geeigneten Überspannungs-Schutzeinrichtungen, wenn diese verlangt sind
  • Auswahl, Anordnung und Errichtung von geeigneten Trenn- und Schaltgeräten
  • Auswahl der elektrischen Betriebsmittel und der Schutzmaßnahmen unter Berücksichtigung der äußeren Einflüsse und mechanischen Beanspruchungen
  • ordnungsgemäße Kennzeichnung von Neutral- und Schutzleitern
  • Vorhandensein von Schaltungsunterlagen, Warnhinweisen und anderen ähnlichen Informationen
  • Kennzeichnung der Stromkreise, Überstrom-Schutzeinrichtungen, Schalter, Klemmen und dergleichen
  • ordnungsgemäße Klemmen und Verbindungen von Kabeln und Leitern
  • Auswahl und Errichtung von Erdungsanlagen, Schutzleiter (einschließlich Schutzpotenzialausgleichsleitern) und ihre Anschlüsse an die Haupterdungsschiene
  • leichte Zugänglichkeit der elektrischen Betriebsmittel zur Bedienung, Kennzeichnung und Instandhaltung
  • Maßnahmen gegen elektromagnetische Störungen
  • Anschluss der Körper an die Erdungsanlage
  • geeignete Auswahl und Errichtung von Kabel- und Leitungssystemen